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Münchner Gericht: Klimaklage gegen BMW abgewiesen

07.02.2023 13:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW ist gescheitert. 
© Foto: BMW

Eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe wurde in erster Instanz abgewiesen. Doch die Kläger zeigen sich zuversichtlich: Sie wollen mit ihrem Anliegen bis zum Bundesgerichtshof.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Dienstag mit einer Klimaklage gegen BMW in erster Instanz am Landgericht München I gescheitert. Nach Ansicht der Kläger ist das letzt Wort damit aber noch nicht gesprochen. Der Verein will mit seinem Anliegen in die nächste Instanz gehen - und zur Not auch bis zum Bundesgerichtshof.

Die Umwelthilfe hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge drastisch reduziert. Der Konzern hatte die Forderung als unbegründet abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichts ist bislang nicht rechtskräftig.

Trotz der Klageabweisung sieht sich die Umwelthilfe durch das Urteil in ihrer Klage bestätigt. Das Gericht habe die Klage ausdrücklich als zulässig bewertet und betont, das Urteil sei nur im aktuellen Kontext gefallen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Wenn der Staat in den kommenden Jahren seinen Pflichten beim Klimaschutz nicht gerecht werde, könne die Klage demnach in Zukunft mehr Erfolg haben. Man erhoffe sich zeitnah eine Berufungsverhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht und spätestens 2024 eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.

BMW mit Gerichtsentscheidung zufrieden

Auch BMW zeigte sich am Dienstag mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. "Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts München, mit dem die Klage der DUH als unbegründet abgewiesen wurde", sagte ein Sprecher. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente - nicht aber im Gerichtssaal".

Die Klägerinnen und Kläger der Umwelthilfe hatten im Prozess auf einen Eingriff in ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte durch die CO2-Emissionen des Autovertriebs verwiesen. Das Gericht schloss einen solchen Eingriff am Dienstag zwar nicht aus, entschied aber, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtswidrige Verletzung drohe.

Die Kammer berief sich in ihrer Urteilsbegründung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Regierung wie Gesetzgeber müssten stets die Effektivität ihrer Klimaschutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Derzeit sehe das Gericht aber keine Besonderheiten, die zu einer abweichenden zivilrechtlichen Bewertung führten.

Eine ähnliche Klage der Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September ebenfalls abgewiesen (wir berichteten), das Verfahren liegt nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht. Auch gegen den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea zieht der Verein Ende August vor Gericht.

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