Vertritt ein Rechtsanwalt eine GW-Käuferin außergerichtlich und in einem Rechtsstreit gegen ein Autohaus und begeht dabei einen Beratungsfehler, so muss er der Mandantin die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen. Im vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall (Az.: 17 U 282/08) ging es um eine sofortige Inanspruchnahme auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufes wegen fehlerhafter Radbefestigung, die der Anwalt ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen durchzusetzen versuchte. Ursprung des Rechtsstreits war ein Unfall, den die Klägerin mit ihrem Gebrauchtwagen erlitten hatte, weil sich das linke Vorderrad löste. Aufgrund dieses Sachverhalts ging der beklagte Rechtsanwalt davon aus, dass das Autohaus sofort auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommen werden kann, da nicht nur das Rad, sondern auch die Radaufhängung defekt und damit eine Nacherfüllung nicht möglich sei. Dem folgte das Gericht nicht. Im Gebrauchtwagenkauf könne ein Rücktritt nur erfolgen, wenn ein erheblicher Mangel vorliege. Im Vorprozess gegen den Autoverkäufer war mit Gerichtsgutachten jedoch belegt worden, dass am Pkw über das bloße Loslösen des Rades – verursacht durch unzureichende Befestigung des Vorderrades – hinaus kein Schaden entstanden war. So konnte der Pkw durch Montage des Ersatzreifens von der Klägerin auch weiter voll funktionsfähig genutzt werden. Ein erheblicher Mangel, der sich Gebrauchtwagenkauf danach bemesse, ob und mit welchem Kostenaufwand sich der Mangel beseitigen lasse, sei damit nicht gegeben. Vielmehr stelle die sofortige Inanspruchnahme eines Autoverkäufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen eines Mangels bei der Befestigung eines Rades ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen einen Beratungsfehler im Rahmen eines Anwaltsmandats dar, wofür der Rechtsvertreter nun fast 8.000 Euro Entschädigung zahlen muss. (RAin Monika Burkhardt, München)
Schadensersatz: Beratungsfehler im Rechtsstreit mit Autohaus
Weil ein Rechtsanwalt einen GW-Kauf ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen rückabwickeln wollte, muss er seiner Mandantin die Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.