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Urteil: Mietauto kein "Jahreswagen aus erster Hand"

30.08.2010 17:48 Uhr
Urteil: Mietauto kein "Jahreswagen aus erster Hand"
Jahreswagen ist nicht gleich Jahreswagen, stellte das OLG klar. Mietautos stehen unter stärkerer Beanspruchung.
© Foto: asp

Nach Ansicht des OLG Hamm ist es irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des "Jahreswagen"-Begriffs auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt wird, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt wird.

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Wer ein ehemaliges Mietauto verkauft, darf es nicht als Jahreswagen aus erster Hand mit nur einem Vorbesitzer anpreisen. Das wecke falsche Vorstellungen, hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: I-4 U 101/10) entschieden. Mietfahrzeuge würden von Fahrern mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies habe Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Eine Händlerin hatte im Internet ein Auto mit der Beschreibung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer" und "1. Hand" angeboten. Es war von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. (dpa)

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KOMMENTARE


Lotti Becker

31.08.2010 - 10:27 Uhr

Es war von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. (dpa) Dann ist es doch sonnenklar, daß er nicht aus 1. Hand ist. Manche Beiträge verstehe ich nicht ...


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