Renault muss deutschlandweit rund 5.958 Fahrzeuge vom Modell Twingo zurück in die Werkstätten rufen. Bei den im Bauzeitraum April 2014 bis einschließlich 24. November 2015 gebauten Autos wurde im Rahmen einer internen Qualitätskontrolle festgestellt, dass möglicherweise die hintere, ungeteilte Rückenlehne unzureichend Halt bietet. Dies kann im Falle eines Unfalls zu Verletzungen führen - insbesondere wenn Gepäck im Gepäckraum vorhanden ist, das nach vorne eindringen kann.
Als vorbeugende Maßnahme wird eine Verstärkung mit zwei Nieten an der vorhandenen Befestigungsbrücke der hinteren Sitzbank angebracht, um die Blechdicke zu erhöhen. Die Dauer des Werkstattaufenthaltes beträgt laut einer Renault-Sprecherin etwa 1,5 Stunden. Die vom KBA überwachte Rückrufaktion soll am 06. September 2016 beginnen und trägt das interne Kürzel 0CA4. Unfälle aufgrund des Fehlers sind Renault bislang nicht bekannt, hieß es. (asp)