VW ruft den T5 und T6 aus dem Produktionszeitraum Mai 2012 bis August 2016 zurück in die Werkstatt. Bei Fahrzeugen mit 2.0-l-Dieselmotorisierung besteht die Möglichkeit, dass ein leichter Beschleunigungsvorgang von 100 auf 120 km/h nicht im 6. sondern im 7. Gang durchfahren wird. Dieser Vorgang kann während eines Abgastests zum Nichterreichen der NOx-Abgasgrenzwerte führen.
Betroffen sind T5- und T6-Modelle mit 103kW und DQ 500F-Getriebe in den Abgasstufen EU5mod und EU5J. Der Rückruf umfasst insgesamt 29.381 Einheiten, davon 8.744 in Deutschland.
Um eventuelle Grenzwertüberschreitungen auszuschließen, erfolgt in der Werkstatt eine Neuprogrammierung des Motor- und Getriebesteuergeräts. An einigen Fahrzeugen reicht es aus, nur das Getriebesteuergerät neu zu programmieren, sagte ein VW-Sprecher gegenüber asp-Online. Eine durchgeführte Reparatur wird im Serviceheft unter dem entsprechenden Code "37L8" unter "Raum für Eintragungen der Werkstatt" vermerkt.
VW-Kunden werden bereits seit dem 07.11.2019 angeschrieben und gebeten, einen Werksatttermin wahrzunehmen. Unfälle oder Personenschäden sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt, hieß es. (tm)