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ADR: Ein Fall für Profis

19.03.2021 11:00 Uhr
Schweißen
Schweißarbeiten an Tankfahrzeugen dürfen nach ADR nur Herstellerbetriebe oder Reparaturbetriebe mit entsprechender Zulassung durchführen – TÜV SÜD darf diese Zulassung
© Foto: motorradcbr/stock.adobe.com

Schweißarbeiten an Tankfahrzeugen dürfen nur vom Hersteller oder in Werkstätten mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Seit Anfang dieses Jahres kann TÜV SÜD diese Zulassung nun auch ausstellen.

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Beim Transport von Gefahrgut versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Schweißarbeiten an Tankfahrzeugen dürfen daher ausschließlich vom Hersteller oder in Werkstätten mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Laut internationalem Gefahrgutrecht ADR kann TÜV SÜD seit Jahresbeginn Hersteller- und Reparaturbetrieben genau diese Zulassung nun auch ausstellen. Die Vorgaben für Gefahrguttransporte sind streng: Bei wiederkehrenden Tankprüfungen und den jährlichen technischen Untersuchungen werden die Tanks unter anderem einer äußeren Prüfung durch die zuständigen Stellen unterzogen. Eine außerordentliche Prüfung muss zusätzlich nach Unfällen oder bei Beschädigungen an Tankwand und Tankbefestigung durchgeführt werden.

Bei Beschädigungen an Schweißnähten und allen sonstigen Schäden an Tankfahrzeugen ist der Betreiber aufgefordert, sofort zu handeln und diese zu beseitigen. Bei Kontrollen werden Verstöße geahndet, wie Peter Wyrzgol, Fachverantwortlicher Gefahrgut bei TÜV SÜD, weiß: "Wer mit Rissen oder anderen Schäden in eine Polizei- oder BAG-Kontrolle gerät, hat ein Problem. Im schlimmsten Fall bleibt das Fahrzeug stehen und das Gefahrgut muss umgepumpt werden - das bedeutet nicht nur hohe Kosten, sondern auch Ausfallzeiten."

Wenn Schweißarbeiten an Tankbefestigung oder -wand anstehen, muss der Betreiber entweder zu einem Reparaturbetrieb mit ADR-Zulassung für Schweißarbeiten oder zum Hersteller. "Jede Werkstatt darf zwar Tankfahrzeuge reparieren und etwa Ausrüstteile wechseln, aber sobald es ans Schweißen geht, muss die Anerkennung nach ADR 6.8.2.1.23 vorhanden sein", so Wyrzgol. Diese Zulassung darf nach ADR 2021 seit dem 1. Januar 2021 nun auch TÜV SÜD ausstellen.

Schweißarbeiten an Gefahrguttanks bei nicht geprüften Betrieben sind nicht zulässig. "Wer glaubt, durch eigenständige Reparaturen Geld zu sparen, denkt zu kurz", urteilt Wyrzgol. Denn selbst durchgeführte Reparaturen halten laut dem Experten nicht lange und müssen dann mit immer erheblicherem Aufwand behoben werden.

Das Leistungsspektrum von TÜV SÜD für die wiederkehrende Prüfung bei Tankfahrzeugen (Auszug):

  • Durchführung der turnusmäßig wiederkehrenden Überprüfung alle drei Jahre mit Kontrolle der Befestigungen am Tank, der Wände des Tanks und der Dichtheit des Tanks und der Armaturen
  • Außerordentliche Kontrolle nach Unfällen, inklusive der Einsteuerung einer sofortigen Reparatur
  • Überprüfung von Umbauten am Tank
  • Innere Prüfung des Tanks alle sechs Jahre
  • Alle Kontroll- und Reparaturarbeiten werden an einem speziell dafür ausgerüsteten Ort durchgeführt, um neben einem Maximum an Sicherheit die Ausfallzeiten der Fahrzeuge für die Kunden so gering wie möglich zu halten
Peter Wyrzgol
"Selber schweißen fällt auf", weiß Peter Wyrzgol, Fachverantwortlicher Gefahrgut bei TÜV SÜD.
© Foto: TÜV SÜD
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